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Rat Bramsche billigt Katzenverordnung
Bramsche. Ab dem nächsten Jahr gilt auch in Bramsche eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen. Die entsprechende Verordnung hat der Stadtrat jetzt einstimmig beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2014 sind Katzenhalter damit verpflichtet, ihre Katze von einem Tierarzt kastrieren und per Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen zu lassen. Katzen, die ausschließlich im Haus gehalten werden, sind davon ausgenommen, ebenso Tiere, die noch keine fünf Monate alt sind. Der Katzenhalter ist zudem verpflichtet, sein Tier in eine der Registrierungsdatenbanken (Tasso oder Deutsches Haustierregister) aufnehmen zu lassen. Als Katzenhalter gilt auch, wer einer frei laufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Wie Ernst-August Rothert (CDU) als Vorsitzender des Fachausschusses im Stadtrat erläuterte, wurden am Verwaltungsentwurf der Satzung noch Änderungen in Details vorgenommen. So sollte die Verordnung ursprünglich sofort in Kraft treten. Auch die Höhe des angedrohten Bußgeldes wurde verringert: Statt 5000 Euro werden jetzt maximal 1500 Euro fällig, wenn sich jemand der Verordnung widersetzt. Schließlich gelten die neuen Bestimmungen nicht 20, sondern zehn Jahre.
Die Problematik frei laufender und sich unkontrolliert vermehrender Katzen sei „unstrittig“, meinte Dagmar Völkmann (Bündnis 90/Grüne). Die Verordnung solle dazu dienen, Katzenhalter zu sensibilisieren und einen „gewissen Druck“ auszuüben. Vielen Tierfreunden sei die Problematik einschließlich der Gefährdung des Singvogelbestandes nicht bewusst.
Die Vorlage sei „gut und wichtig“, befand Markus Wahlers (SPD). Das gelte auch für die Korrekturen. Eine Laufzeit von zehn Jahren sei eine vernünftige Zeitspanne, um die Auswirkungen der Verordnung zu beurteilen. Auf Erfahrungen anderer Kommunen kann die Stadt Bramsche nicht zurückgreifen: Nach Auskunft der Verwaltung gebe es in Niedersachsen zwar bereits 15 Städte und Gemeinden, die eine solche Verordnung erlassen haben. Doch die seien überwiegend nach 2011 in Kraft getreten, sodass es noch keine Erfahrungsberichte gebe,
In der Begründung zur Verordnung weist die Stadt Bramsche auf zahlreiche „Brennpunkte streunender Katzen“ in Bramsche hin. Die Bemühungen der ehrenamtlich tätigen Tierschützer etwa von der Katzenhilfe Bramsche könnten da nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sein, weil die Population ständig weiter wachse und damit auch Katzenkrankheiten immer weiter verbreitet würden.
Auf Antrag sind Befreiungen von der Kastrationsverordnung, zum Beispiel für die Zucht von Rassekatzen oder bei anderen begründeten Ausnahmen, möglich.

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