Thema: Kastrations und Kennzeichnungspflicht von Katzen

Bramsche 19.04.2012

 

Immer wieder taucht die Frage auf, warum in den letzten Jahren die Probleme mit Katzen so verschärft auftreten.

 

Dazu muss man relativ weit zurück in die Geschichte.

Bis in die siebziger Jahre hinein spielte die Katze als Haustier faktisch keine Rolle. Sie wurde fast ausschließlich als Nutztier in der Landwirtschaft gehalten. Der Nachwuchs wurde häufig getötet.

Mit steigendem Wohlstand hielten sich immer mehr Menschen Haustiere, darunter auch die unkompliziert zu haltenden Katzen.

 

 

Bedauerlicherweise gibt es keine Statistiken aus denen hervorgeht, in welchem Maße die private Haltung von Katzen im Laufe der Jahrzehnte angestiegen ist.

Fakt ist aber, das seit Anfang der 80 Jahre ein massiver Anstieg der privaten Katzenhaltung zu verzeichnen ist. Inzwischen ist der Markt mit ca. 8,2 Millionen Katzen (Quelle Industrieverband Heimtiere) gesättigt.

 

Aufgrund der so zahlreich angebotenen Katzen hat die Katze als Lebewesen keinen Wert.

Viele Menschen holen sich Tiere, geben sie aber auch genauso schnell wieder ab. Da nun die Situation eingetreten ist, das es kaum noch Abnehmer für Katzen gibt werden sie in einem ungeheurem Ausmaß ausgesetzt. Dazu kommt das  auch der Nachwuchs in der Landwirtschaft nicht mehr in dem Ausmaß getötet wird, teilweise abwandert und an anderer Stelle als Fundtier auftaucht. Entlaufene unkastrierte Katzen setzen weitere Nachkommen in die Welt.

So wurden denn die ersten Straßenkatzen und Katzenkolonien erstmalig ab Mitte der 80iger auffällig. Es bildeten sich die ersten Katzenschutzvereine die sich gezielt dieser Katzen annahmen. Zunächst traten die Probleme  nur in Ballungsgebieten auf, im Laufe der Jahre aber auch immer mehr in Kleinstädten und ländlichen Regionen.

Inzwischen gibt es deutschlandweit einige hundert Katzenschutzvereine. Aber auch die konnten die Probleme nur aufschieben, nicht verhindern.

 

Was ist nun tatsächlich das Problem?

  1. Die zunehmende Zahl der Streunerkatzen wird auch in der Bevölkerung immer auffälliger. Immer mehr Bürger melden sich und bitten um Hilfe. Die Tierschutzvereine stehen aber vor einem Kollaps. Die Versorgung und Kastration dieser Tiere kann aus finanziellen und personellen Gründen nicht mehr gewährleistet werden.
  2. Da immer mehr Tiere auch als Fundtiere aufgegriffen werden sind die meisten Tierheime überfüllt und auch überfordert. Die Kommunen, zuständig für die Verwahrung der Fundtiere laut Fundrecht müssen befürchten, das die Aufnahme der Fundtiere in Zukunft bedroht ist.
  3. Die Überzahl gerade an freilebenden Katzen führt zu einer Bedrohung der Tierwelt, beispielsweise bei den Vögeln(Bodenbrüter) aber auch bei Hasen und anderen Wildtieren.
  4. Die Vielzahl von Strassen-  und freilaufenden Katzen gefährden den Straßenverkehr, sorgen beispielsweise durch Verunreinigung von Sandkästen, privat und in Kindergärten für massiven Ärger. Sie bekommen Ihren Nachwuchs in Scheunen, Garagen, Gärten und mangels klarer Regelungen der Politik bleibt der Bürger mit seinem Katzenproblem alleine.

 

Das sind nur einige der Probleme die aus der Überpopulation der Katzen erwachsen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lösungen:

 

Die einzige Lösung ist die Kastrationspflicht für alle im freien lebenden Katzen.

In Österreich und in Belgien gibt es entsprechende Regelungen für das gesamte Land.

Entsprechende Anträge an die Bundesregierung für eine bundesweite Regelung wurden abgeschmettert.

Da es also keine bundesweite Regelung gibt kann jede Kommune eine Kastrationspflicht erlassen. Der Vorreiter war die Stadt Paderborn, die als erste 2008 eine Kastrations und Kennzeichnungspflicht eingeführt hat.

 

Wie funktioniert das nun ganz genau.?

Jede Kommune hat eine Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

Darin ist beispielsweise die Anleinpflicht für Hunde aufgeführt, Regelungen für Straßenmusiker, Gefahren von Grundstücken und anderes.

Diese Verordnung kann durch einen Ratsbeschluss jederzeit geändert werden.

Jede Partei, aber auch jeder Bürger kann einen Antrag an den Rat stellen eine Kastrationspflicht in diese Verordnung aufzunehmen. Dabei ist es sinnvoll eine Begründung mitzuliefern.

Im Regelfall wird der Rat dann die Verwaltung (Ordnungsamt) beauftragen den Fall zu prüfen und eine Empfehlung an den Rat zu geben. Der Rat wird dieser Empfehlung meistens folgen.

Er kann aber durchaus auch mehrheitlich anders entschließen.

 

Hieraus ergibt sich aber, das eine weitgehende Information und Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden erforderlich ist.

Nun wird immer verlangt das Problem zu konkretisieren und mit Fakten und Zahlen zu untermauern. Und genau hier wird es schwierig.

Denn es gibt bundesweit keine verlässlichen Zahlen und Fakten die dieses Problem darstellen könnten. Es gibt nur Schätzungen und eben die Tatsache das nahezu alle Tierschutzvereine mit Tierheimen seit Jahren unter Überfüllung leiden. Dazu kommt, das die Kommunen eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung verlangen. Die Mindestvoraussetzung ist dabei eine sogenannte abstrakte Gefährdung .

Wie kann man das nun beweisen?

Bedauerlicherweise eigentlich gar nicht. Man kann es nur glaubhaft darstellen. Durch Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen, durch Zahlen die die dauerhafte Überbelegung der Tierheime darlegen und gegebenenfalls durch entsprechende Stellungnahmen der Veterinärbehörden.

Meist folgt dann noch eine juristische Prüfung. Jede bisher durchgeführte juristische Prüfung hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert. Zum einen weil es am Beweis fehlt, das tatsächlich eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegt, und zum anderen weil eine solche Verordnung massiv in die Rechte der Katzenhalter eingreift.

Schließlich geht das ganze an den Rat und der beschließt mehrheitlich. Er kann sich dabei auch über alle Bedenken hinweg setzen und eine solche Verordnung erlassen.

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt in 84 Kommunen so passiert. Erstaunlicherweise tun sich kleiner Kommunen deutlich leichter mit einer Entscheidung Pro Kastrationspflicht.

 

Eine Kastrationspflicht sollte gleichzeitig auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht mit vorsehen. Beim auffinden einer Katze kann dadurch festgestellt werden ob dieses Tier kastriert ist, und es kann jeweils auch einem Halter zugeordnet werden.

 

 

 

 

 

Ist eine Kastrationspflicht die ultimative Lösung?

 

Nein, aber ein erster Schritt. Es geht darum ein Umdenken der Bevölkerung zu erreichen.

Alle Appelle an die Freiwilligkeit haben bisher nichts gebracht. Eine Kastrationspflicht wird weder in kürzester Zeit die Probleme mit den Straßenkatzen lösen, noch die Überbelegung der Tierheime verhindern. Nur, wenn wir heute nichts tun wird es nicht mehr lange dauern und wir werden hier Zustände wie in Südeuropa haben. Dort werden die Katzen in Tötungsstationen untergebracht und meist nach Ablauf von 3 Wochen getötet. Das ist in Deutschland (noch) verboten. Aber was sollen wir tun?

Man geht inzwischen davon aus das eine Kastrationspflicht erst ca. 10 Jahre nach Einführung die Zahl der Katzen dauerhaft senken wird. Allerdings ist in den Städten, in denen schon vor Jahren eine Pflicht eingeführt wurde, eine deutliche Zunahme von Kastrationen zu beobachten.

 

Was bedeutet eine ordnungsbehördliche Kastrationspflicht nun genau?

 

Die Verordnungen zielen auf den Katzenhalter ab, der seine Katzen unkastriert frei draußen laufen lässt. Sie erfassen nicht die Katzen die ausschließlich in der Wohnung leben.

Sie erfassen je nach Auslegung auch nicht die sogenannten Straßenkatzen. Es geht darum, diesem eigentlich kleinen Teil uneinsichtiger Katzenhalter die Pflicht zur Kastration aufzuerlegen. Dieser kleine Teil, und dazu gehören oft auch landwirtschaftliche Betriebe sorgen Jahr für Jahr für weiteren Katzennachwuchs, der entweder als Fundtier aufgegriffen wird oder die Basis für neue Katzenkolonien bildet. Die Katze hat eine dermaßen hohe Vermehrungsrate, das eine einzige unkastrierte Katze innerhalb von 2 Jahren eine ganze Siedlung mit Nachkommen beglücken kann.

2 Würfe pro Jahr a 4 Nachkommen, davon je 2 weiblich

Nach Ablauf eines Jahres somit Ursprungsmutter + 4 weitere Kätzinnen.

Nach Ablauf eines weiteren Jahres 5 Kätzinnen mit wiederum 2x4 Jungtieren, ergibt 40 Jungtiere, davon ca. 20 Weibchen.

Endbestand nach 2 Jahren 49 Katzen und Kater.

 

Begriffserklärung:

Katze ist nicht = Katze

 

Haltung

Verantwortung

Hauskatze

Nur in Wohnungshaltung

Katzenhalter

Hauskatze

Mit Freilauf nach draußen

Katzenhalter

Straßenkatze

freilebend, unkontrolliert

Niemand

Fundkatze

Dem Halter entlaufenes Tier

Kommune

Ausgesetzte Katze

freilebend,unkontrolliert

Polizei/Staatsanwalt

Wildkatze

Wildtier, in BRD sehr selten

Niemand, bzw. Naturschutz

 

Nun kommen wir zum eigentlich größten Problem.

Nämlich der Uneinsichtigkeit der Kommunen. Die Pflichtaufgabe der Kommune ist die Versorgung von Fundtieren. Das sieht im Regelfall so aus. Die Kommune schließt mit Tierheimen Verträge zur Fundtierversorgung ab.

In großen Städten wird das mit einer Pauschale abgegolten, in kleineren Orten wird pro Tier bezahlt. Im LK Osnabrück bewegt sich die zu zahlende Gebühr pro Katze nur geringfügig über 100€.

Nun ist die hauptsächliche Intention der Kommune jedes gemeldete Tier als freilebend zu titulieren. Denn dann sind sie nicht zuständig, müssen auch nicht bezahlen. Das nimmt inzwischen Ausmaße an, das es Kommunen gibt, die nach eigener Erklärung keine Fundkatzen mehr haben. Die mangelnde Zuständigkeit für Straßenkatzen und die vermeintliche Tatsache das es keine Fundkatzen gibt führt dazu, das es laut Aussage der Kommune kein Katzenproblem gibt.

Somit wird derjenige der eine Kastrationspflicht fordert häufig einfach nur ausgelacht.

Trotzdem sollte man es versuchen. Es geht darum auch in den politischen Gremien die Aufmerksamkeit zu wecken.

Dazu kommt die Öffentlichkeitsarbeit, die zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung führt.

Eine ganz wichtige Aufgabe obliegt hier den Tierschutzvereinen. Nur, Tierschützer wollen den Tieren helfen, politische Arbeit ist Ihnen fremd. Sie haben in den Vorjahren bundesweit versäumt, die Politik auf die Probleme mit Katzen aufmerksam zu machen.

Das sollte heute nachgeholt werden. Jedes Fundtier gehört gemeldet, jede Straßenkatzenkolonie auch. Politik und Verwaltung müssen sich dauerhaft mit dem Problem der Überpopulation der Katzen befassen. Nur dann wird es langfristig auch Lösungen geben.

 

In all diesen Ansätzen bezüglich einer Kastrationspflicht sind die sogenannten Straßenkatzen nicht erfasst. Es gibt Kommunen die den Fütterer von Straßenkatzen als Halter der Tiere titulieren und somit auch als Verantwortlichen für eine Kastrationspflicht.

Das ist rechtlich sehr umstritten. Diese Tiere sind meistens ausgesprochen scheu. Und selbst beim besten Willen der Fütterer können diese Tiere nur mit Unterstützung von Tierschutzvereinen eingefangen und kastriert werden.

Dazu kommt der finanzielle Aufwand. Katzenkolonien können aus 4 Katzen bestehen, aber auch aus 40. Würde man dem Fütterer eine Kastrationspflicht auferlegen so könnte er dem nicht nachkommen. Somit würde niemand mehr füttern, die Straßenkatzen würden sich verteilen und das Elend würde noch größer.

 

Aus diesem Grund wurde in einigen Kommunen zusätzlich zur Kastrationspflicht ein Etat bereit gestellt zur Kastration von Straßenkatzen. Da dieses Verfahren völlig unabhängig von einer Kastrationspflicht ist, können Parteien durchaus einen Etat für die Kastration von Straßenkatzen beantragen. Auch bei Ablehnung einer Kastrationspflicht.

 

Fazit:

 

Die Kombination von Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, zusammen mit einem Etat für die Kastration von Straßenkatzen ist die einzig erfolgversprechende Methode um dem Elend der Katzen dauerhaft zu begegnen.

 

Weitere Informationen wie Gutachten und Stellungnahmen zur Kastrationspflicht können auf meiner Homepage unter http://tierschutz.net/katzen/download runter geladen werden

 

Für Rückfragen stehe ich unter der Rufnummer 05406-880556 oder per Mail an Muris@tierschutz.net zur Verfügung.

 

Michael Muris

Interessengemeinschaft Tierschutz

Katzenschutzbund Osnabrück e.V

Tierhilfe-Osnabrück e.V